Das thailändische Vertriebsrecht
Das thailändische Recht kennt für die meisten Handelsgeschäfte kein Sonderrecht des Kaufmanns. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen ermöglichen lediglich die Anwendung der allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften für das Auftrags- und Vertretungsrecht. Dabei sind die Sorgfaltsanforderungen und Pflichten von Privatpersonen als Massstab anzusehen. Vor diesem regulatorischen Hintergrund ist das Erfordernis offenkundig, die kaufmännischen Geschäftsbeziehungen umfassend schriftlich zu dokumentieren und zu vereinbaren.
Der Vertrieb kann über Handelsvertreter oder über eigenständige Vertragshändler erfolgen. Die juristischen Regelungsmodelle unterscheiden sich grundsätzlich. Bei der Einschaltung des Handelsvertreters erfolgt der Vertragsabschluss direkt zwischen dem Unternehmen (Prinzipal) und dem Kunden zustande, bei der Einschaltung des Vertragshändlers erfolgt das Geschäft, in dem zunächst der Vertragshändler die Ware kauft und diese dann weiterverkauft. Der Kommissionär schließt die Verträge im fremden Namen und für fremde Rechnung.